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Rosa und grauer Führerschein in der EU |
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Nachdem immer wieder Fragen zur Weitergeltung der alten (grauen bzw. rosaroten) deutschen Führerscheine auftauchen, muss erneut klargestellt werden, dass diese weiterhin in allen Ländern der Europäischen Union gültig bleiben. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen nämlich sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente in den anderen EU-Staaten anerkannt werden; es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung noch gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt (siehe Fußnote). Deutsche Auto-Urlauber sind in der Vergangenheit gelegentlich im Ausland beanstandet worden, wenn sie mit ihrem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerieten. Denn die ausländische Polizei kennt oft die genaue Rechtslage nicht und verlangt manchmal den 1999 eingeführten neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Sollte dennoch ein älterer Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht akzeptiert werden, wird man häufig ums Zahlen (wenn möglich unter Vorbehalt oder als Sicherheitsleistung) kaum herumkommen, da die Behörde den Betroffenen zwecks Eintreibung des Bußgeldes am Weiterfahren hindern oder eine Sicherheitsleistung verlangen kann. Aus dem Strafzettel sollten aber sowohl der bezahlte Betrag, als auch der Zahlungsgrund zu ersehen sein. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann versuchen, den Bescheid mit Hilfe eines ausländischen Anwalts anzufechten, um so sein Geld zurückzubekommen. Anders jedoch in Oesterreich: An Ort und Stelle verhängte Bußgelder werden in Oesterreich in der Regel in Form eines Organstrafmandats ausgestellt, das nicht mittels eines Einspruchs angefochten werden kann. Hier fährt stattdessen die Verweigerung der Bezahlung der Geldbuße an Ort und Stelle zur Anzeigenerstattung und Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens mit der Folge, dass dem Betroffenen eine rechtsmittelfähige Strafverfügung nach Deutschland nachgeschickt wird. Diese Verfügung ist in Deutschland aufgrund eines Vollstreckungshilfeabkommens (gilt nur für Oesterreich) vollstreckbar. Gegen die Strafverfügung kann, ggf. mit Hilfe eines Oesterreichischen Anwalts, Einspruch eingelegt werden. Wer jedoch unbedingt von vorneherein etwaigen Problemen aus dem Weg gehen möchte, kann seinen alten Führerschein gegen das neue EU-Dokument umtauschen. Dieser Verwaltungsvorgang kostet 30,30 €. Die Wartezeit beträgt bis zu sechs Wochen. Diese Maßnahme empfiehlt sich vor allem dann, wenn der Betroffene häufig ins Ausland fährt, der vorhandene Führerschein mit einem alten Foto versehen ist oder Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind. Link: Führerscheinstelle Fußnote: |
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Quelle: Geltung alter deutscher Führerscheine in den EU-Staaten | Stadt Frankfurt am Main |
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