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Achtung, ab 2021 ist der Toten-Winkel-Aufkleber, auch für Wohnmobile ab 3,5 to, in Frankreich Pflicht! |
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Das Bußgeld bei nicht angebrachten Aufklebern beträgt 135 Euro. |
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Die Aufkleber müssen an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein und zwar jeweils zwischen 0,9 m und 1,5 m über dem Boden. Die Aufkleber dürfen nicht auf Seiten- oder Heckscheiben angebracht werden. Am Fahrzeugheck muss der Aufkleber rechts von der Längsmittelachse in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden angebracht werden. Die seitliche Kennzeichnung ist links und rechts innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen, ebenfalls in einer Höhe von 0,9 m und 1,5 m vom Boden, anzubringen. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt! |
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Quelle: Accura-Versicherungsmarkler GmbH |