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Wohnmobil und Wohnwagen Ausflüge über Nacht

Grundsätzlich galt bisher: ein Wohnmobil und Wohnwagen-Ausflug über Nacht war überall dort möglich, wo es keine nächtlichen Ausgangssperren gibt. In Hotspot-Regionen mit hohen Inzidenzen war das Übernachten also bisher verboten. Selbst ein Tagesausflug mit dem Reisemobil ist in solchen Regionen nicht erlaubt, weil die Reise keinen “triftigen Grund zum verlassen der “Wohnung”€ darstellt. Auch wurde z.B. vom bayrischen Innenministerium deutlich darauf hingewiesen, dass Wohnmobile und Wohnwagen bzw. das Übernachten in selbigen nicht mit einem Aufenthalt in Wohnungen gleichzusetzen sei.

Aber auch das ist rechtlich umstritten, denn bereits pre-Corona im Oktober 2016 gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das besagt, dass Campingfahrzeuge strafrechtlich als “Wohnung”€ gelten.

Wohnmobile und Wohnwagen sind somit jedenfalls dann, wenn sie Menschen zumindest vorübergehend zur Unterkunft dienen, Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Für die vorübergehende Nutzung als Wohnung genügt die Übernachtung auf einem Autobahnparkplatz. (...) Nicht erforderlich ist, dass die bewegliche Unterkunft dauerhaft genutzt wird.

Auszug aus dem Rechtstext des Urteils

Wichtig dabei: Die Inzidenzen schwanken regional nach wie vor stark! Vor einem Camping-Ausflug ist daher immer auch die Situation in dem Landkreis zu prüfen, in dem das Reiseziel liegt. Die Bundesländer stellen dazu gesonderte Informationen bereits, die online jederzeit abrufbar sind. Der Tagesspiegel stellt z.B. unter dieser Adresse “ https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/karte-sars-cov-2-in-deutschland-landkreise”  eine interaktive Inzidenzkarte bereit. Wer also mit dem Campingfahrzeug in Deutschland unterwegs ist und eine Übernachtung plant, der sollte sich vorher dort schlau machen.

Grundsätzlich gelten aber in ganz Deutschland weiterhin immer die allgemeinen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der jeweiligen Bundesländer, Regionen und Kommunen.

Fazit

Die Antwort auf die Frage, ob man im Wohnmobil übernachten darf kann nicht pauschal und final beantwortet werden, da sie stark von jeweiligen Inzidenzwert des Zielorts abhängt. Campingfahrzeug-Reisende sind daher aufgefordert sich im Vorfeld ein Bild der aktuellen Situation vor Ort am Reiseziel zu machen. Die Länder und Regionen stellen in der Regel wirklich gute und ausreichende Informationen dazu bereit. Bei Unklarheiten oder Fragen, sind Wohnmobilisten angehalten, sich telefonisch oder per Mail bei den regionalen Stellen und Behörden zu informieren. Des Weiteren wird empfohlen bei etwaigen Übernachtungen keine Campingstühle und -Tische vor dem Wohnmobil zu platzieren und auf das Ausfahren von Markisen zu verzichten. Müll, Grau- und Schwarzwasser sind weiterhin fach- und naturgerecht an den dafür vorgesehene Stellen zu entsorgen.

Die Antwort ist daher: Ja, man darf in Campingfahrzeugen trotz Corona-Pandemie übernachten.

Quelle: www.womosuche.de