Ab 19. Juni 2025 besteht eine Gasprüfung Pflicht, ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.
Eine Gasprüfung ist jetzt eine eigenständige Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen unabhängig von der Hauptuntersuchung.
Halterinnen und Halter, die der neuen Prüfpflicht für ihre Fahrzeuge nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern rechnen:
je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten)..
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